Fahrtwind statt Stau:
Deutsche Dienstrad macht’s möglich!
Entdecken Sie jetzt das Dienstrad-Leasing Modell für Rheinland-Pfalz und genießen Sie schon bald grenzenlose Freiheit und endlosen Fahrspaß auf Ihrem Dienstrad.
Bereit für Ihr Dienstrad?
Nicht verpassen: Voraussichtlich gegen Ende 2024 wird es erstmalig möglich sein, ein Fahrrad zu leasen.
Onboarding mit Deutsche Dienstrad
IT-Prozesse
Tests und Qualitätskontrolle
Losradeln!
Bis zu 30% sparen und immer up to date bleiben.
Als Bedienstete oder Bediensteter des Landes Rheinland-Pfalz leasen Sie Ihr Dienstrad zu kleinen monatlichen Raten und profitieren alle 3 Jahre von den neuesten Trends und Technologien. Und das Beste: Sie sparen dabei bis zu 30%!
Mehr als nur Mobilität – Ihre Vorteile im Überblick
Individuelle Auswahl
Sicher und sorgenfrei im Sattel
Kleine Rate, großer Fahrspaß
Immer up to date
JobBike ohne Kompromisse
Privat und dienstlich mobil
Häufige Fragen
Fahrrad fahren ist gesund und umweltfreundlich. Um sich dauerhaft sportlich zu betätigen, bieten sich vor allem Alltagswege an – sei es der Weg zur Arbeit oder um die Kinder in die Kita zu bringen oder eine Besorgung zu erledigen. Das geht mit einem klassischen Fahrrad. Leichter geht dies mit einem E-Bike und/oder Lastenrad. Doch diese können in der Anschaffung einen stattlichen Betrag kosten und werden mitunter auch nur für eine bestimmte Zeit benötigt.
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz ermöglicht zur Förderung der klimaneutralen Mobilität eine Entgeltumwandlung zur Nutzung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder.
Das Dienstrad-Leasing und der Abschluss eines Überlassungsvertrags sind selbstverständlich freiwillig.
Das Dienstrad wird beim Leasing nicht gekauft, sondern monatlich werden Nutzungsraten vom Bruttogehalt abgezogen. Die Diensträder werden vom Land Rheinland-Pfalz geleast und den jeweiligen Bediensteten gegen Entgeltverzicht (Entgeltumwandlung) zur Nutzung überlassen. Dabei verzichtet die Bedienstete oder der Bedienstete in Höhe der Leasingraten (einschl. Versicherung und Servicegebühr), die das Land Rheinland-Pfalz zahlt, auf zukünftige Gehaltsansprüche für die Dauer des Leasingzeitraums.
Die Vollkaskoversicherung (Diebstahl, Vandalismus, Unfall, Naturereignisse, Materialfehler) umfasst auch Verschleiß. Jährlich haben die Bediensteten Anspruch auf eine kostenfreie UVV-Inspektion (Unfallverhütungsvorschrift) des Fahrrads.
Im Schadensfall hilft die 24/7 Mobilitätshotline mit der 24/7 deutschlandweit und über die EU hinausgehenden mobilen Pannenhilfe beim Rücktransport des Fahrrads. Zusätzlich werden bis zu 500 EUR für die Rückkehr des Fahrradfahrers sowie bis zu 14 Tage zu je max. 25 EUR/Tag für ein Ersatzfahrrad erstattet. Auf Wunsch wird im Namen des Beschäftigten eine Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen Hotel reserviert und die anfallenden Übernachtungskosten bis zu 80 EUR je Übernachtung für maximal 5 Nächte erstattet.
Dies muss jede und jeder Bedienstete individuell für sich entscheiden.
Bei Tarifbeschäftigten sinkt durch die Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Entgelt mit den entsprechenden Auswirkungen u.a. auf die Rente und auf die Zahlungen des Arbeitgebers, die vom sozialversicherungspflichtigen Entgelt abhängig sind. Dafür ist für Tarifbeschäftigte jedoch die Steuerersparnis größer, da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Teilnahmeberechtigt sind Beamtinnen und Beamte bzw. Richterinnen und Richter sowie Tarifbeschäftigte, die in einem unmittelbaren Dienstverhältnis zum Land Rheinland-Pfalz (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBG) mit Anspruch auf laufende Bezüge gemäß § 3 LBesG stehen. Sowohl das Dienstverhältnis als auch die laufende Bezügezahlung müssen zudem voraussichtlich mindestens für die Dauer der Leasinglaufzeit ununterbrochen fortbestehen. Eine Person mit einer Gehaltspfändung oder in einem Insolvenzverfahren kann das Fahrradleasingangebot nicht nutzen. Das Bruttoentgelt muss monatlich mindestens 400 EUR betragen.
Sind die Bediensteten der Hochschulen auch mit dabei?
Die Hochschulen sind rechtlich eigenständig. Das Dienstradleasing möchten wir auch den Bediensteten der Hochschulen des Landes anbieten. Dazu ist im Rahmenvertrag des Landes die Option zum Beitritt der Hochschulen vorgesehen. Damit ersparen wir den Hochschulen den Aufwand einer eigenen Ausschreibung und sie profitieren von den Konditionen des Landes sowie dem Service des LfF der Entgeltumwandlung.
Die Leasingrate bemisst sich am tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrads, d.h. sämtliche Rabatte der Hersteller und Händler kommen den Bediensteten zugute.
Die unverbindliche Herstellerempfehlung wird lediglich bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils herangezogen.
Die monatliche Entgeltumwandlung setzt sich zusammen aus den Raten für Leasing, Service und Versicherung.
Die tatsächliche Belastung hängt von den individuellen Steuervorteilen und dem konkreten Fahrrad ab, liegt jedoch grundsätzlich monatlich unter 4 Prozent des Fahrradpreises.
Als Bedienstete oder Bediensteter des Landes Rheinland-Pfalz nutzen Sie Ihr Dienstrad direkt in Verbindung mit einem umfassenden Versicherungs- und Servicepaket. Das bedeutet für Sie, Ihr Dienstrad ist zu jeder Zeit auch beispielsweise während der Elternzeit oder bei Langzeiterkrankungen umfassend gegen Diebstahl, Vandalismus sowie Sturzschäden und vieles mehr versichert.
Zusätzlich dürfen Sie sich über eine jährliche Sichtprüfung in Form eines Checks zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei einem Fachhändlers Ihrer Wahl freuen und von einer Mobilitätsgarantie für unvorhersehbare Ereignisse profitieren. Alle Verschleißteile und Reparaturen (z.B. Akku, Kette, Bremsbeläge, etc.) sind ab dem ersten Tag in unbegrenztem Umfang abgesichert. Ein Rundum-Sorglos-Paket, das Ihre Sicherheit gewährleistet.
Die Bediensteten können sich ihr Wunschfahrrad aussuchen: Sie sind frei in der Wahl der Marke, des Modells und Fahrradtypen bundesweit bei jedem stationären Fachhändler, Onlinehändler, Hersteller.
Auch Spezialräder für Menschen mit Behinderungen können ausgewählt werden.
Der Wert des von den Bediensteten auszuwählenden Fahrrads einschließlich des leasingfähigen Zubehörs sollte grundsätzlich den Betrag von 7.000 EUR (Hersteller-UVP) nicht übersteigen (Grund ist der TdL-Beschluss und die Gleichbehandlung von Beamten und Tarifbeschäftigten).
Es können Fahrräder mit konventionellem Antrieb und motorunterstütze E-Bikes/Pedelecs bis 25 km/h geleast werden.
Deutsche Dienstrad ist der offizielle Anbieter hinter dem Dienstrad Rheinland-Pfalz Programm. Jeder Schritt, der für Ihr Dienstrad erforderlich ist, wird nahtlos über die Deutsche Dienstrad Plattform abgewickelt. Dadurch ist der gesamte Prozess für alle Fachhändler identisch zu anderen Deutsche Dienstrad-Kunden.
Sofern ein Bediensteter während der Leasinglaufzeit von 36 Monaten vorübergehend kein Entgelt mehr bezieht, kann das Fahrrad kostenfrei weiter genutzt werden (bei Elternzeit 18 Monate, bei Krankheit 15 Monate, bei Pflege 6 Monate). In den spezifischen Fällen einer vorübergehenden Unterbrechung der Entgeltumwandlung erhält die/der Bedienstete kein Entgelt und das Land ist vom Leasinggeber für die genannten Zeiträume von der Leasingrate freigestellt.
Dauert der Entfall der Entgeltumwandlung länger an oder scheidet eine Entgeltumwandlung dauerhaft aus (etwa durch Tod, Rente oder Wechsel des Arbeitgebers), endet das Dienstrad-Leasingverhältnis. Dann muss der Bedienstete das Fahrrad zurückgeben (es wird zuhause beim Bediensteten vom Leasinggeber abgeholt) oder zu einem Restwert vom Leasinggeber erwerben (es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Kaufangebot) oder das Leasing als Privatleasing (ohne Steuervorteile) fortführen.
Sie können frei entscheiden, ob Sie das Dienstrad zurückgeben oder kaufen möchten. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit beabsichtigen wir, Ihnen ein Kaufangebot auf Ihr Dienstrad zu unterbreiten. Dies bedeutet: 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit werden Sie von Deutsche Dienstrad per E-Mail kontaktiert und über die bestehenden Optionen informiert. In der Deutsche Dienstrad Plattform können Sie entscheiden, welche der Möglichkeiten Sie wählen möchten. Ihnen stehen die folgenden zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
- Sie geben Ihr Dienstrad kostenfrei an Deutsche Dienstrad zurück und suchen sich ein neues Rad aus.
- Sie kaufen das Dienstrad und nutzen es privat weiter.
- Sie geben Ihr Dienstrad zurück, ohne ein neues Dienstrad zu wählen.